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#Abgeordnete kritisieren Corona-Maßnahmen ohne Mitsprache

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Abgeordnete kritisieren Corona-Maßnahmen ohne Mitsprache

Bundestagsabgeordnete mehrerer Parteien haben die Zunahme von Vollmachten für die Bundesregierung in der Corona-Krise kritisiert. „Seit fast einem Dreivierteljahr erlässt die Regierung in Bund, Ländern und Kommunen Verordnungen, die in einer noch nie dagewesenen Art und Weise im Nachkriegsdeutschland die Freiheiten der Menschen beschränken, ohne dass auch nur einmal ein gewähltes Parlament darüber abgestimmt hat“, sagte der SPD-Rechtsexperte Florian Post der  „Bild“-Zeitung.

Post kritisierte „Bild“ zufolge zudem die Treffen der Kanzlerin mit den Ministerpräsidenten der Länder. Das Grundgesetz kenne keine Konferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefs der Länder. Diese sei „nicht als gesetzgeberisches Organ vorgesehen“. Er sei dieses Vorgehen leid. Es gehe dabei nicht um die „unstrittige Notwendigkeit von Maßnahmen“, es gehe darum, dass die gewählten Parlamente gefragt und eingebunden werden müssten.

„Beunruhigende Entwicklung“

Dem Bericht zufolge gibt es entsprechende Sondervollmachten etwa für Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU), aber auch unter anderem für das Bundesumweltministerium. Beim Arbeitschutzkontrollgesetz von Sozialminister Hubertus Heil (SPD) habe der Bundesrat erst nachträglich eingefügt, dass die Länderkammer auf einem Mitbestimmungsrecht bestehe.

„Das ist eine beunruhigende Entwicklung“, sagte Unionsfraktionsvize Carsten Linnemann (CDU) der Zeitung. Das Parlament müsse „wieder selbstbewusster seine Rolle als Gesetzgeber einfordern und dann aber auch ausfüllen“.

Die CDU-Wirtschaftspolitikerin Jana Schimke warnte in der „Bild“, Ermächtigungsgrundlagen müssten zurückhaltend eingesetzt und „nur im Ausnahmefall“ verwendet werden. Beim Einsatz medizinischen Personals im Pandemie-Fall sei das nachvollziehbar. „Aber der Bundesregierung jetzt bei regulären Gesetzen immer mehr Macht zu geben, halte ich in einer parlamentarischen Demokratie für problematisch“, sagte Schimke.

Konkret kritisieren laut „Rheinische Post“ Abgeordnete von SPD und FDP das Vorhaben der Regierung, im Eilverfahren die Sonderrechte für Gesundheitsminister Spahn über den 31. März 2021 hinaus zu verlängern. Johannes Fechner, rechtspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion, sagte der Zeitung: „Die Entscheidungen der Verwaltungsgerichte zeigen, dass die Verordnungsermächtigungen für die Exekutive zu unbestimmt sind, insbesondere wenn es um die Einschränkung von Grundrechten geht.“ Nur wenn Corona-Schutzmaßnahmen rechtssicher seien und vor Gerichten Bestand hätten, habe die Bevölkerung Vertrauen in diese Entscheidungen.

Auch FDP-Innenpolitiker Konstantin Kuhle übte Kritik: „Nachdem der Bundestag der Bundesregierung im März dieses Jahres zeitlich befristet besondere Rechte zur Bekämpfung der Corona-Pandemie eingeräumt hat, will das Bundesgesundheitsministerium diese nun dauerhaft festschreiben.“ Dieser Schritt wäre eine dauerhafte Kompetenzverschiebung von der Legislative zur Bundesregierung. Er rief Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU) dazu auf, auf Spahn einzuwirken, „damit das Parlament an den Entscheidungen in der Corona-Krise stärker beteiligt wird.“ Staat und Gesellschaft müssten auf die neuerliche Steigerung der Infektionszahlen entschieden und wirksam reagieren, aber die Gewaltenteilung dürfe keinen Schaden nehmen.

Dem Vernehmen nach hatte die Bundesregierung damit geplant, das Vorhaben an diesem Montag zwischen den Ministerien soweit voranzubringen, dass es am Mittwoch vom Kabinett verabschiedet werden kann. Laut Referentenentwurf sollen dem Chef des Gesundheitsressorts weitgehende Befugnisse eingeräumt werden. So darf Spahn eigenmächtig Verordnungen erlassen, soweit dies „zum Schutz der Bevölkerung vor einer Gefährdung durch schwerwiegende übertragbare Krankheiten erforderlich ist“.

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